Terms & amp; Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN PRODUKTVERKAUF

 

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart (durch einen Kaufvertrag oder anderweitig, der „Vertrag“), gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Produktverkäufe für alle Transaktionen zwischen den Parteien. Jeder Konflikt zwischen dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Produktverkauf wird zugunsten des Vertrags gelöst. Der Verkäufer lehnt hiermit alle Geschäftsbedingungen (auf der Rückseite von Bestellungen oder auf andere Weise) ab, die der Käufer dem Verkäufer übermittelt.

1.0 Verzug/Kündigung : Jede Lieferung im Rahmen dieser Vereinbarung ist eine separate Transaktion ohne Bezug zu einer anderen Lieferung. Befindet sich eine Partei in Bezug auf eine der Bestimmungen oder Bedingungen dieser Vereinbarung in Verzug, insbesondere wenn der Käufer eine Rechnung nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung bezahlt, kann die andere Partei nach eigenem Ermessen die weitere Erfüllung aufschieben bis der Verzug behoben ist, und kann unbeschadet anderer Rechtsbehelfe diese Vereinbarung kündigen, wenn der Verzug nicht innerhalb von zwanzig (20) (fünf (5) bei Nichtzahlung von Rechnungen) Arbeitstagen nach schriftlicher Mitteilung an den behoben wird Versäumte Partei unter Angabe der Sache oder Sache, in der sich Verzug befindet. Eine Kündigung dieser Vereinbarung entbindet keine der Parteien von jeglicher Haftung oder Verpflichtung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung bereits entstanden ist, und beeinträchtigt auch nicht das Fortbestehen von Rechten, Pflichten oder Pflichten einer der Parteien, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind um die Beendigung dieser Vereinbarung zu überdauern. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.

2.0 Gewährleistung und Beschränkung des Rechtsbehelfs :

( 1) Lieferangebot an den Käufer und Verweigerung der Annahme der Lieferung durch den Käufer; oder (2) Annahme der Lieferung durch den Käufer; oder (3) die für die Lieferung angegebenen Termine.

2.2 Alle technischen Informationen oder Unterstützung, die der Verkäufer dem Käufer gewährt, erfolgen auf Risiko des Käufers und stellen keine Garantie oder Spezifikation dar. Sofern in Abschnitt 4.0 dieser Vereinbarung mit der Überschrift „ Patente “ nichts anderes angegeben ist, gewährleistet der Verkäufer nur sein Eigentumsrecht am Produkt und dass das Produkt den in der Vereinbarung ausdrücklich genannten Spezifikationen oder, falls keine Spezifikationen genannt werden, dem jeweils aktuellen Standard des Verkäufers entspricht , schriftliche Spezifikationen für das Produkt zum Zeitpunkt des Versands des Produkts (die „ Spezifikationen “). DIES SIND DIE EINZIGEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE DER VERKÄUFER MACHT, UND ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH GESETZLICH ODER ANDERWEITIG AUS EINEM HANDEL ODER EINER HANDELSÜBUNG ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER VERWENDUNG, WERDEN VOM VERKÄUFER AUSGESCHLOSSEN. FALLS EIN PRODUKT DIE IN DIESEM ABSCHNITT 2.2 AUSDRÜCKLICH DARGELEGTEN GARANTIEN NICHT ENTSPRICHT, BESCHRÄNKT SICH DIE AUSSCHLIESSLICHE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS NACH WAHL DES VERKÄUFERS AUF DEN AUSTAUSCH DES NICHT KONFORMEN PRODUKTS AUF KOSTEN DES VERKÄUFERS ODER EINE RÜCKERSTATTUNG DES VERKÄUFERS KAUFPREIS, DER AUF EINE BESTIMMTE LIEFERUNG ZURÜCKZUFÜHREN IST, FÜR DIE EIN RECHTSBEDINGTER ANTRAG GESTELLT WIRD, SOWIE TRANSPORTKOSTEN FÜR DIESE BESTIMMTE LIEFERUNG. SOFERN NICHT IM VORHERIGEN SATZ BESTIMMT, HAFTET DER VERKÄUFER IN KEINEM FALL GEMÄSS IRGENDEINER WIEDERHERSTELLUNGSTHEORIE (OB AUF DER GRUNDLAGE VON FAHRLÄSSIGKEIT JEGLICHER ART, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, HANDLUNGSVERLETZUNG JEGLICHER ART, VERTRAG ODER GARANTIE) FÜR DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE IN IRGENDEINER WEISE MIT DER LIEFERUNG DES PRODUKTS DURCH DEN SPediteur gemäß diesem Vertrag, der Nutzung des Produkts oder den vom Verkäufer bereitgestellten Dienstleistungen, die mit dem Produkt in Zusammenhang stehen, in Zusammenhang stehen oder daraus resultieren, selbst wenn der Verkäufer dies getan hat WURDE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN.

2.3 DIE EMPFEHLUNG DES VERKÄUFERS FÜR DIE VERWENDUNG DES PRODUKTS BASIERT AUF TESTS, DIE ALS ZUVERLÄSSIG GEMACHT WERDEN, DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT JEDOCH KEINE GARANTIE FÜR DIE ERHALTENEN ERGEBNISSE. Der KÄUFER ÜBERNIMMT ALLE VERANTWORTUNG, RISIKEN UND HAFTUNG, DIE SICH AUS: (1) DEM LADEN, TRANSPORT, ENTLADEN, ENTLADEN, LAGERUNG, HANDHABUNG UND VERWENDUNG DES PRODUKTS, EINSCHLIESSLICH DER VERWENDUNG ALLEIN ODER IN KOMBINATION MIT ANDEREN STOFFEN; (2) Die unsachgemäße Funktion oder Ausfall des Laden-, Entladen-, Entladungs-, Transport- oder Speichersystemausrüstungen, die vom Käufer oder einer der Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Dienstleister oder Vertreter von Drittanbietern verwendet werden, ob vom Verkäufer oder vom Verkäufer oder vom Verkäufer oder empfohlen NICHT; UND (3) DAS VERSÄUMNUNG DES KÄUFERS ODER EINER MITARBEITER, VERTRETER, AUFTRAGNEHMER, SUBUNTERNEHMER, DRITTANBIETER ODER VERTRETER DES KÄUFERS, DIE BUNDES-, LANDES- UND KOMMUNALEN GESETZE, VORSCHRIFTEN UND VORSCHRIFTEN ZUM ENTLADEN, ENTLADE, LAGERUNG, HANDHABUNG ZU BEACHTEN UND VERWENDUNG DES PRODUKTS. MIT AUSNAHME DER FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS ÜBERNIMMT DER KÄUFER DAS RISIKO ALLER SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN UND AUSGABEN UND VERPFLICHTET SICH, DEN VERKÄUFER UND ALLE MUTTERGESELLSCHAFTEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DES VERKÄUFERS UND DES VERKÄUFERS UND ALLE DIESER UNTERNEHMEN SCHADLOS ZU SCHADEN, ZU VERTEIDIGEN UND SCHADLOS ZU HALTEN ' OFFIZIERE, DIREKTOREN, MANAGER, VERTRETER UND MITARBEITER (ZUSAMMEN DIE „ENTSCHÄDIGTEN PARTEIEN“) VON JEGLICHER HAFTUNG, SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN UND AUSGABEN („ANSPRÜCHE“) SCHON, DIE IRGENDEINEM ODER VON IHNEN ENTSTEHEN ODER VON IHNEN ENTHALTEN WERDEN KÖNNEN MEHR ENTSCHÄDIGT DIE PARTEIEN AUFGRUND JEGLICHER ANSPRÜCHE, KLAGEN ODER MASSNAHMEN, DIE GEGEN DEN VERKÄUFER, SEINE ANGESTELLTEN, VERTRETER ODER MITARBEITER GEGEN DEN VERKÄUFER, SEINE ANGESTELLTEN, VERTRETER ODER MITARBEITER ERHOBEN ODER EINGEBRACHT WERDEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, FÜR DEN TOD ODER DIE VERLETZUNG VON PERSONEN ODER SCHÄDEN ODER ZERSTÖRUNG VON EIGENTUM, DIE SICH AUS ODER IN ERGEBEN JEGLICHE ART UND WEISE, DIE MIT DEM LADEN, ENTLADEN, DER VERWENDUNG, DEM BESITZ, DER LAGERUNG, DER ENTSORGUNG ODER DEM TRANSPORT DES PRODUKTS ODER EINES DARAUS HERGESTELLTEN PRODUKTS (OB DURCH DEN KÄUFER, EINEN VERTRIEBSPARTNER ODER DEN ENDBENUTZER) ZUSAMMENHANG IST ODER ANgeblich ENTSTEHT (ODER REGIERUNGSBEHÖRDE) UND AUS JEGLICHER RECHTSTHEORIE SOWIE AUS DER NICHTBEACHTUNG DER AUSFUHRKONTROLLEN ODER AUSFUHRANFORDERUNGEN DES KÄUFERS, WIE UNTEN DEFINIERT UND FESTGELEGT.

3.0 Höhere Gewalt : Das Versäumnis oder die Unfähigkeit des Verkäufers, eine oder mehrere Lieferungen bei Fälligkeit durchzuführen, oder das Versäumnis oder die Unfähigkeit des Käufers, eine oder mehrere Lieferungen bei Fälligkeit entgegenzunehmen, oder das Versäumnis oder die Unfähigkeit einer Partei, eine andere von ihr im Rahmen dieser Vereinbarung geforderte Verpflichtung außer der rechtzeitig zu erfüllen Die Zahlung von Geld stellt, wenn sie durch „ Höhere Gewalt “, wie im Folgenden definiert, verursacht wird, keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und setzt die von höherer Gewalt betroffene Partei keiner Haftung gegenüber der anderen Partei aus; vorausgesetzt, dass die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen der höheren Gewalt, ihre voraussichtliche Dauer und die voraussichtlichen Auswirkungen der höheren Gewalt auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, informiert. Die Partei, die nicht in der Lage war, ihre Leistung zu erbringen, muss die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn der Umstand höherer Gewalt ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht mehr beeinträchtigt. Die zu liefernde Produktmenge wird um die Menge reduziert, die aufgrund des Umstands höherer Gewalt nicht geliefert wurde, es sei denn, beide Parteien vereinbaren, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung zu liefernde Gesamtmenge unverändert bleiben soll. Solange die Leistungsfähigkeit des Verkäufers durch die Umstände höherer Gewalt beeinträchtigt wird: (i) kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen seine Gesamtproduktion des Produkts auf seine verschiedenen internen (falls vorhanden) und/oder externen Anforderungen für das Produkt aufteilen Produkt (z. B. Herstellung und Verkauf) im alleinigen Ermessen des Verkäufers; und (ii) der Käufer kann die Produktmengen, die der Verkäufer nicht liefern kann, ohne Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer von einer anderen Quelle beziehen. Während der Zeit, in der der Verkäufer nicht in der Lage ist, Lieferungen oder sonstige Leistungen zu erbringen, ist er nicht verpflichtet, eine beliebige Menge des Produkts, das im Rahmen dieser Vereinbarung an den Käufer verkauft werden soll, von einem alternativen Hersteller oder Lieferanten zu beschaffen oder Anstrengungen zu unternehmen, um diese zu beschaffen. Der hier verwendete Begriff „ Höhere Gewalt “ bezeichnet jede höhere Gewalt, Natur oder den Staatsfeind, Unfall, Explosion, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Gefahren des Meeres, Streiks, Aussperrung, Arbeitskonflikte, Aufruhr, Sabotage, Embargo, Krieg (unabhängig davon, ob er erklärt wurde oder nicht und unabhängig davon, ob die Vereinigten Staaten beteiligt sind oder nicht), Terroranschläge und die Androhung von Terroranschlägen, gesetzliche Beschränkungen oder Beschränkungen auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene oder deren Einhaltung, Ausfall oder Verzögerung des Transports, Mangel oder Unfähigkeit um Rohstoffe, Vorräte, Ausrüstung, Treibstoff, Strom, Arbeitskräfte oder andere betriebliche Notwendigkeiten zu beschaffen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unfähigkeit, das Produkt aufgrund der Nichtverfügbarkeit oder des Mangels oder der Unterbrechung des Versands oder Transports eines anderen zu produzieren) Produkt oder notwendige Zutat/Material), Unterbrechung oder Kürzung der Stromversorgung oder andere Umstände ähnlicher oder anderer Art, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Eine Partei ist nicht verpflichtet, Arbeitskonflikte oder Streitigkeiten mit Lieferanten von Rohstoffen, Betriebsmitteln, Ausrüstung, Treibstoff oder Strom beizulegen oder nach alternativen Quellen dafür zu suchen, es sei denn, dies erfolgt im Einklang mit der geschäftlichen Beurteilung dieser Partei im Hinblick auf ihr bestes Interesse. Darüber hinaus und zur Klarstellung: Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, seine Produktionsanlagen für das Produkt oder damit verbundene Anlagen zu reparieren und/oder wieder aufzubauen, wenn diese wesentlich beschädigt oder zerstört werden könnten. Falls ein Umstand höherer Gewalt die Leistung einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung für mindestens neunzig (90) aufeinanderfolgende Tage beeinträchtigt, kann die Partei, die in der Lage ist, diese Vereinbarung zu erfüllen, durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei kündigen.

4.0 Patente :

4.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass das Produkt frei von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines US-Patents für die Herstellung des Produkts geliefert wird. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Rechtsverletzungen durch die Verwendung des Produkts in Kombination mit anderen Materialien oder Geräten oder beim Betrieb eines Prozesses oder Geräts oder auf andere Weise oder für einen Zweck, unabhängig davon, ob dieser angegeben ist oder nicht, und übernimmt keine Verantwortung dafür vom Verkäufer oder ihm mitgeteilt wurden. Der Kauf des Produkts gewährt dem Käufer keine Lizenz, Immunität oder ein anderes Recht im Rahmen von Patenten oder anderen geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts in Kombination mit anderen Materialien oder Geräten oder beim Betrieb eines Prozesses oder Geräts .

4.2 Im Falle der Einleitung einer Klage oder eines Verfahrens gegen den Käufer wegen einer Verletzung, die unter die oben genannte Garantie des Verkäufers fällt, stellt der Verkäufer den Käufer schadlos, hält ihn schadlos und verteidigt den Käufer gegen direkte Schäden, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren, die damit verbunden sind, sofern der Käufer: den Verkäufer unverzüglich (jedoch spätestens fünf (5) Werktage, nachdem der Käufer von einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren Kenntnis erhalten hat) schriftlich über den Beginn einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens benachrichtigt; ermöglicht es dem Verkäufer, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung einer solchen Klage oder dieses Verfahrens im Namen des Käufers zu übernehmen; leistet dem Verkäufer auf Kosten des Verkäufers jede angemessene Unterstützung zur Verteidigung oder Beilegung des Streits; und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers einen solchen Rechtsstreit oder ein solches Verfahren nicht beizulegen oder zu vergleichen. Der Käufer hat das Recht, sich bei der Verteidigung durch einen Anwalt seiner Wahl und auf eigene Kosten vertreten zu lassen.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 4.2 unmittelbar vorhergehend dargelegt, stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen, Klagen, Schäden, Kosten, Ausgaben, Bußgeldern, Haftungen oder Klagegründen jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, hält ihn schadlos und verteidigt ihn. aufgrund, im Zusammenhang mit oder aufgrund einer behaupteten Verletzung der Rechte Dritter aufgrund der Nutzung des Produkts durch den Käufer oder einen Lohnhersteller des Käufers oder die Nutzung, den Vertrieb oder den Verkauf eines daraus hergestellten Produkts .

5.0 Keine Pfandrechte : Der Käufer sichert hiermit zu, garantiert, verpflichtet sich und stimmt zu, dass er die Geltendmachung oder Pfändung von Pfandrechten oder anderen Sicherungsrechten an den Produktlieferungen oder anderen an den Käufer verkauften Waren nicht zulassen oder dulden wird, bis der Käufer diese an den Verkäufer bezahlt hat vollständig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Warenverkäufe an den Käufer davon abhängig zu machen, dass ein gesicherter Gläubiger des Käufers mit eingetragenen Pfandrechten an den Vermögenswerten des Käufers auf seine Pfandrechte verzichtet. Für den Fall, dass vom Käufer oder gegen den Käufer ein Antrag auf Erleichterung nach dem Insolvenzgesetz gestellt wird, erkennt der Käufer das Recht des Verkäufers auf Rückforderung in Bezug auf alle an den Käufer gelieferten Waren innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen vor Einreichung eines solchen Insolvenzantrags an und verzichtet hiermit auf das Recht, als Verteidigung gegen die Reklamationsansprüche des Verkäufers geltend zu machen, dass einer der gesicherten Gläubiger des Käufers ein Pfandrecht an diesen Waren hat.

6.0 Steuern : Jegliche Steuer oder andere staatliche Abgabe oder Erhöhung einer solchen Steuer oder staatlichen Abgabe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Superfund-Steuern, auf die Produktion, den Verkauf und/oder den Versand des vom Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkts (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen des Verkäufers basieren) oder die damit verbundenen Kosten, die von Bundes-, Landes-, Provinz- oder kommunalen/lokalen Behörden am oder nach dem Datum dieser Vereinbarung auferlegt werden oder in Kraft treten, werden hinzugerechnet der dann für das Produkt geltende Preis und wird vom Käufer an den Verkäufer gezahlt.

7.0 Verzicht : Das Versäumnis einer der Parteien, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung dar und hat auch keine spätere Auswirkung auf die Gültigkeit dieser Vereinbarung oder einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder das Recht dieser Partei, jede einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung später durchzusetzen. Kein Verzicht auf eine Bestimmung oder ein Verstoß gegen diese Vereinbarung stellt einen Verzicht auf eine andere Bestimmung oder einen Verstoß dar.

8.0 Anwendbares Recht : Alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen den internen Gesetzen des Bundesstaates Texas und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass Rechtswahl- oder Kollisionsrechtsbestimmungen oder -regeln wirksam werden, die die Anwendung dieser Vereinbarung zur Folge haben würden Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als die des Bundesstaates Texas. Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden vor dem zuständigen Staats- oder Bundesgericht in Harris County, Texas, eingeleitet, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Klagen, Klagen oder geht weiter. Käufer und Verkäufer vereinbaren einvernehmlich, dass die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung auf die Vereinbarung oder den Verkauf des Produkts durch den Verkäufer an den Käufer finden.

Für den Fall, dass eine Partei eine Klage erhebt, um ein Recht oder eine Verpflichtung gegen die andere Partei durchzusetzen, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder mit ihr in Zusammenhang steht, ist die obsiegende Partei berechtigt, zusätzlich zu etwaigen Schadensersatz- oder sonstigen Entschädigungen, die ihr zuerkannt wurden, angemessene Anwaltskosten vor Gericht zurückzufordern Kosten, Honorare bezeugender Sachverständiger oder Berater und sonstige damit verbundene Ausgaben.

9,0 Texas DTPA. Der KÄUFER VERZICHTET HIERMIT AUF ALLE RECHTE, DIE DER KÄUFER GEMÄSS DEM TEXAS TECEPTIVE HANDELSPRAKTIKEN GESETZ, WIE IM TEXAS BUSINESS & COMMERCE CODE, ABSCHNITT 17.41 ff., FESTGELEGT IST. (AUSSER DER RECHTE GEMÄSS ABSCHNITT 17.55A, AUF DIE NICHT VERZICHTET WERDEN KANN) IN DEM UMFANG, IN DEM DER KÄUFER DIES RECHTLICH TUN KANN.

( i) (x) persönlich oder per Bote zugestellt oder (y) per Fax oder E-Mail am Tag des Empfangs eines Faxes oder einer E-Mail gesendet, vorausgesetzt, dass der Absender einen Nachweis über die erfolgreiche Übermittlung erbringen kann und dies auch der Fall ist einen Werktag (und wenn nicht, dann am nächstfolgenden Werktag) oder (z) drei (3) Werktage nach der Hinterlegung in einem versiegelten, ausreichend frankierten Umschlag in den Vereinigten Staaten per Einschreiben oder Einschreiben zurücksenden Die Quittung muss angefordert oder bei einem landesweit anerkannten Zustelldienst am nächsten Tag wie Federal Express oder United Parcel Service hinterlegt werden, und (ii) ist wie unten angegeben adressiert oder an andere Adressen oder Beauftragte, die im Folgenden von a benannt werden Vertragspartei, nachdem sie die andere Vertragspartei schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat.

 

An den Verkäufer:

Westlake Compounds LLC

2801 Post Oak Blvd., Suite 600

Houston, Texas 77056

Achtung: Nationaler Verkaufsleiter für Compounds,

Eric Schumacher

Fax: 713.629.6239

E-Mail: eschumacher@westlake.com

legaldepartment@westlake.com

An den Käufer:

Aufmerksamkeit:

Faksimile:

Email:

11.0 Streitbeilegung :

11.1 Es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums oder von Geheimhaltungspflichten (die jedoch der Gerichtsstandsbestimmung gemäß Abschnitt 11.4 Satz 2 unterliegen) und als Voraussetzung für die Einleitung gerichtlicher Schritte, die nach dem Gesetz zulässig sind Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden alle Kontroversen, Ansprüche oder Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestimmung dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit ergeben, auf schriftlichen Antrag einer der Parteien unverzüglich gemeinsam zur Lösung an die leitenden Führungskräfte weitergeleitet jeder der Parteien, die befugt sind, die Kontroverse beizulegen, und die sich auf einer höheren Führungsebene befinden als die Person(en), die direkt für die laufende Verwaltung dieser Vereinbarung verantwortlich sind. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Zustellung der schriftlichen Anfrage einer Vertragspartei übermittelt die empfangende Vertragspartei der anderen Vertragspartei eine schriftliche Antwort. Die Anfragemitteilung und die Antwort müssen jeweils Folgendes enthalten: (a) eine Darstellung des Standpunkts der jeweiligen Vertragspartei und eine Zusammenfassung der Argumente, die diesen Standpunkt stützen; und (b) Name und Titel aller anderen Personen, die den leitenden Angestellten begleiten. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Anfragemitteilung der streitenden Partei treffen sich die leitenden Angestellten beider Parteien zu einem für beide Seiten akzeptablen Zeitpunkt und an einem für beide Seiten akzeptablen Ort und danach so oft, wie sie es vernünftigerweise für notwendig erachten, um in gutem Glauben zu versuchen, die Kontroverse beizulegen . Die Parteien vereinbaren, allen angemessenen Informationsanfragen nachzukommen. Alle Verhandlungen gemäß dieser Bestimmung sind vertraulich und werden im Sinne der geltenden Beweisregeln als Vergleichs- und Vergleichsverhandlungen behandelt.

11.2 Wenn die Meinungsverschiedenheit nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Bekanntgabe des Antrags der streitenden Partei durch Verhandlungen beigelegt wurde oder die Parteien sich nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Antrag treffen, vereinbaren die Parteien, einen Versuch zur Beilegung des Streits zu unternehmen Streitigkeit durch Mediation nach den von den Parteien einvernehmlich vereinbarten Mediationsregeln, indem eine Partei der anderen einen schriftlichen Antrag stellt. Sofern nicht anders vereinbart, wählen die Parteien einen neutralen Mediator, auf den sich die Parteien einvernehmlich einigen. Die Mediation findet an einem von den Parteien gemeinsam vereinbarten Ort in den Vereinigten Staaten statt. Alle Mediationsverfahren sind unverbindlich.

11.3 Diese Mediation muss innerhalb einer von den Parteien einvernehmlich vereinbarten Frist oder, falls keine solche Vereinbarung besteht, innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach der Auswahl des Mediators abgeschlossen werden. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, Anwalts- und Sachverständigengebühren, die bei der Mediation anfallen, und trägt zu gleichen Teilen die Kosten des Mediators. Wenn die Parteien nach Treu und Glauben (i) nicht in der Lage sind, sich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Versäumnis der leitenden Führungskräfte, sich gemäß Abschnitt 11.2 zu treffen, oder nach dem Versäumnis der leitenden Führungskräfte, den Streit beizulegen, auf einen neutralen Vermittler zu einigen gemäß Abschnitt 11.2, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt; oder (ii) die Parteien den Streit mit Hilfe eines neutralen Mediators nicht innerhalb der in diesem Abschnitt 11.3 vorgeschriebenen Frist beilegen, können die Parteien gemäß Abschnitt 11.4 weiter unten vorgehen.

11.4 Nach Ausschöpfung der oben genannten Verfahren kann jede Partei einen Rechtsstreit zur Beilegung des Streits einleiten. Der Rechtsstreit darf nur vor dem Staatsgericht oder Bundesgericht im Bundesstaat Texas eingeleitet werden, und jede Vertragspartei unterwirft sich der Gerichtsbarkeit des Gerichts, bei dem der Rechtsstreit eingeleitet wird.

12.0 Reformation :   Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang geändert, um die ursprüngliche Absicht der Parteien zu wahren. Wenn die Bestimmung nicht so geändert werden kann, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien gewahrt bleibt, wird sie gestrichen und aus dieser Vereinbarung entfernt, wobei der Rest dieser Vereinbarung weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt.

13.0 Abtretung: Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht ungerechtfertigt verweigert werden darf, sind weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte hiervon abtretbar oder anderweitig von einer Partei auf einen Dritten übertragbar. Allerdings mit der Maßgabe, dass vorbehaltlich der hierin enthaltenen Exportkontrollbestimmungen jede Partei ohne die schriftliche Zustimmung der anderen diese Vereinbarung und ihre Rechte abtreten und ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Dritten im Zusammenhang mit der Übertragung delegieren kann oder Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Geschäfte im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder im Falle einer Fusion, Konsolidierung oder einer ähnlichen Transaktion. Mit der Abtretung sind die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung für den Käufer, Rechtsnachfolger oder sonstigen Zessionar bindend und kommen diesem zugute.

14.0 Produktverantwortung : Der Käufer erkennt an, dass er vom Verkäufer ausreichend über die Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung, Verwendung, dem Transport, der Lagerung und der Entsorgung der Produkte des Verkäufers (sofern zutreffend) gewarnt wurde und dass er über separate und unabhängige Kenntnis dieser bekannten Risiken verfügt in seiner Branche, (ii) dass er das Sicherheitsdatenblatt („SDB“) des Verkäufers für jedes Produkt erhalten hat, (iii) dass er damit vertraut ist und (iv) dass er das versteht Inhalt des Sicherheitsdatenblatts des Verkäufers. Verkäufer und Käufer erkennen das gemeinsame Ziel einer sicheren Lagerung, Handhabung, Verteilung, Nutzung und Entsorgung der Produkte an. Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass sie und ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer die Produkte auf sichere und angemessene Weise gemäß den geltenden Gesetzen handhaben. Der Verkäufer und der Käufer werden alle ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer angemessen in Bezug auf die Verwendung und Handhabung der Produkte schulen, und der Käufer wird den Verkäufer im Falle meldepflichtiger Verschüttungen/Freisetzungen der Produkte unverzüglich benachrichtigen.

 

15.0 Haftungsausschlussrichtlinie für medizinische Anwendungen:

 

ich. HINWEIS ZU MEDIZINISCHEN ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Im Rahmen dieser Vereinbarung liefert der VERKÄUFER nur Rohstoffe. Der VERKÄUFER entwirft, produziert oder verkauft im Rahmen dieser Vereinbarung keine medizinischen Geräte. Der VERKÄUFER befürwortet oder behauptet nicht die Eignung seiner Produkte (einschließlich der Produkte) für bestimmte medizinische Anwendungen. Der VERKÄUFER hat keine Tests oder Studien durchgeführt, um die Sicherheit, Eignung oder Wirksamkeit seiner Produkte für medizinische Zwecke oder Anwendungen zu bewerten, und führt dies auch nicht routinemäßig durch. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers medizinischer Geräte oder Arzneimittel (hier HÄNDLER), festzustellen, ob die Rohstoffe des VERKÄUFERS (einschließlich der Produkte) sicher, rechtmäßig und technisch für die beabsichtigte Anwendung oder Nutzung durch den HÄNDLER oder andere nachgeschaltete Benutzer geeignet sind.

ii. Der VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, HINSICHTLICH DER Eignung eines Produkts des Verkäufers zur Verwendung in medizinischen Anwendungen, an denen Menschen beteiligt sind.

iii. Die Parteien beabsichtigen, mit diesem Abschnitt dem VERKÄUFER den größtmöglichen Schutz des Biomaterials Access Assurance Act von 1998, 21 USC § 1601 ff. zu gewähren , wie hierin zulässig.

iv. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER GEMÄSS JEGLICHER WIEDERHERSTELLUNGSTHEORIE (OB AUF DER GRUNDLAGE VON FAHRLÄSSIGKEIT JEGLICHER ART, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, unerlaubter Handlung JEGLICHER ART, VERTRAG ODER GARANTIE) FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE IN IRGENDEINEM ZUSAMMENHANG ENTSTEHEN AUS ODER IN ERGEBNIS DER LIEFERUNG DES PRODUKTS DURCH DEN SPediteur gemäß diesem Vertrag ODER DER VERWENDUNG DES PRODUKTS DURCH DEN KÄUFER ODER JEGLICHER DIENSTLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS, DIE MIT DEM PRODUKT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, AUCH WENN DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE.

16.0 Exportkontrollen : Die Parteien erkennen an, dass sie sowie das im Rahmen dieser Vereinbarung verkaufte oder anderweitig übertragene Produkt möglicherweise den Exportkontrollanforderungen, Gesetzen und Vorschriften der USA und Kanada (einschließlich angenommener Ausfuhr und Wiederausfuhr) sowie den Gesetzen und Vorschriften der USA unterliegen Embargos, Sanktionen und ähnliche Gesetze, Vorschriften und Anforderungen, die für den Export gelten („ Exportanforderungen “). Die Parteien vereinbaren, dass der Verkauf oder die Lieferung des Produkts durch den Verkäufer sowie dessen Nutzung, Übertragung oder Weiterverkauf durch den Käufer einer oder mehreren dieser Exportanforderungen unterliegen können, und der Käufer verpflichtet sich, alle diese Exportanforderungen zu verstehen und einzuhalten gilt für den Käufer.

17.0 REACH : Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Verkäufer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht der Importeur (wie in und für die Zwecke von REACH definiert) des Produkts und der Verkäufer eine in den Vereinigten Staaten eingetragene juristische Person ist of America hat keine rechtlichen Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („ REACH “) oder den damit verbundenen Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Zur Klarstellung: Hierzu gehört unter anderem, dass der Verkäufer im Rahmen von REACH oder dieser Vereinbarung nicht dazu verpflichtet ist, entweder selbst oder über seine verbundenen Unternehmen oder einen Alleinvertreter (wie in REACH definiert) alle erforderlichen Vorregistrierungen, Registrierungen usw. einzuholen Genehmigung für einen oder mehrere Stoffe in seinem Produkt oder in allen für die Herstellung seines Produkts erforderlichen Rohstoffen, es sei denn, die Parteien haben für jeden Stoff spezifische Compliance-Bedingungen und -Bedingungen vereinbart.

18.0 Annahme : Die Annahme dieser Vereinbarung durch den Käufer beschränkt sich ausdrücklich auf die hierin enthaltenen Bedingungen. Wenn der Käufer Produktlieferungen im Rahmen dieser Vereinbarung annimmt, bevor Verkäufer und Käufer diese Vereinbarung unterzeichnet haben, unterliegen diese Lieferungen den Bedingungen dieser Vereinbarung. Mit Ausnahme dieser früheren Lieferungen ist diese Vereinbarung für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie wird von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet.

19.0 Kein Verstoß; Einwilligungen : Der Käufer gewährleistet, dass die Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Käufer und der Abschluss der hierin vorgesehenen Transaktionen nicht (mit oder ohne Ankündigung oder Zeitablauf oder beidem) zu einem Verstoß führen einen Verzug im Rahmen einer Vereinbarung, eines Vertrages, einer Zusage, eines Vertrags, eines Mietvertrags oder eines anderen Instruments, Dokuments oder einer Verpflichtung darstellen, die der Käufer unterliegt, oder sie beschleunigen oder ermöglichen deren Beschleunigung .

20.0 Vervielfältigung : Diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Dokumente dürfen mit allen Mitteln oder Verfahren, einschließlich elektronischer oder mechanischer Mittel, gespeichert und/oder reproduziert werden. Jede Reproduktion, die die Unterschriften der Parteien wiedergibt, ist in jedem Rechtsstreit als Original als Beweismittel zulässig, unabhängig davon, ob das Original existiert. Wenn eine Partei diese Vereinbarung unterzeichnet und dann ein elektronisches Faksimile der Unterschriftenseite (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das PDF-Format) übermittelt, kann sich die empfangende Partei auf dieses elektronische Faksimile als ursprünglich ausgeführte Unterschriftenseite verlassen, ohne dass diese Vereinbarung geändert oder geändert wird , es sei denn, die übermittelnde Partei vermerkt die Änderung auf dem elektronischen Fax.

21.0 Einhaltung von Gesetzen.

A. Der Käufer muss sich an den Verhaltenskodex des Verkäufers halten (zu finden unter https://www.westlake.com/code-conduct). Verkäufer und Käufer verstehen und stimmen zu, dass die vom Verkäufer bereitgestellten Produkte sowie die Leistungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung den Gesetzen, Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Anordnungen oder Statuten (die „Gesetze“) der Vereinigten Staaten und der USA unterliegen unterliegen möglicherweise den Gesetzen anderer, anwendbarer Länder. Der Käufer verpflichtet sich, diese Gesetze einzuhalten, soweit anwendbar, zu denen unter anderem der US Foreign Corrupt Practices Act, der UK Bribery Act, Antikorruptionsgesetze anderer Länder, die US Export Administration Regulations und die US International Traffic in Arms Regulations gehören können und Gesetze, die vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums und dem US-Außenministerium verwaltet werden. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen, wenn er Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus dieser Vereinbarung durchführt, und erklärt sich außerdem damit einverstanden, den Verkäufer, die direkten und indirekten Muttergesellschaften und verbundenen Unternehmen des Verkäufers sowie dessen und andere zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger gegen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bußgelder, Strafen, Verluste und Schäden (einschließlich Kosten, Untersuchungs- und Prozesskosten sowie in diesem Zusammenhang anfallende Anwaltsgebühren), die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen Pflichten des Käufers gemäß diesem Absatz. Im Falle einer Durchsetzungsmaßnahme gegen den Käufer im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Gesetzen durch den Käufer, die in angemessenem Zusammenhang mit der Leistung des Käufers im Rahmen dieser Vereinbarung stehen, muss der Käufer den Verkäufer vor der Veröffentlichung oder Offenlegung dieser Durchsetzungsmaßnahme schriftlich über diese Durchsetzungsmaßnahme informieren in keinem Fall später als zehn (10) Werktage nach einer solchen Durchsetzungsmaßnahme.

B. Jede Partei stimmt zu, dass sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung niemandem, einschließlich Regierungsbeamten, politischen Parteien oder Wahlkämpfern, Beamten oder Mitarbeitern öffentlicher internationaler Organisationen, weder direkt noch indirekt etwas von Wert anbieten, versprechen oder schenken darf. oder einem Beamten oder Angestellten eines staatseigenen Unternehmens oder einer staatseigenen Institution, um Geschäfte zu akquirieren oder zu behalten oder sich anderweitig einen Vorteil oder Nutzen für den Verkäufer zu sichern. Jede Partei erkennt an, dass sie sich der Strafen und rechtlichen Konsequenzen bewusst ist, die mit der Beteiligung an korrupten Aktivitäten verbunden sind.

C. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren Verkäufer und Käufer, die Produkte weder direkt noch indirekt zu exportieren, erneut zu exportieren, zu übertragen oder anderweitig zu übertragen: (i) an eine Person oder Organisation, die von aufgeführt oder anderweitig als gesperrte, verbotene oder handelsbeschränkte Person oder Partei bezeichnet wird das US-Handelsministerium, das US-Finanzministerium oder das US-Außenministerium; (ii) für einen von der US-Regierung verbotenen Zweck oder eine von der US-Regierung verbotene Verwendung, beispielsweise für die Produktion oder Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen, oder (iii) an einen Bestimmungsort oder Transitpunkt, der Handels- oder Wirtschaftsverboten der US-Regierung oder der EU unterliegt oder einer anderen anwendbaren Gerichtsbarkeit, weder derzeit noch in Zukunft auf der US-amerikanischen Liste der Specially Designated Nationals & Blocked Persons (SDN-Liste), in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass er kein Produkt oder Produkt direkt oder indirekt nach Kuba, in die Krimregion, in den Iran, nach Syrien und Nordkorea oder in ein anderes Land, eine andere Organisation oder eine andere Person verkaufen wird, die geltenden Wirtschaftssanktionen unterliegt oder auf der SDN-Liste steht Auf Anfrage des Verkäufers kann es erforderlich sein, Informationen über Produkte und Endbenutzer bereitzustellen.

D. Der Käufer erkennt an, dass jede Falschdarstellung oder jeder Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen in diesem Abschnitt 20 als wesentlicher Verstoß gilt und der Verkäufer berechtigt ist, diesen Vertrag und alle Bestellungen sofort und ohne Haftung dafür zu kündigen, nachdem er den Käufer darüber informiert hat.

e. Für den Fall, dass der Käufer dem Verkäufer personenbezogene Daten einer Einzelperson gemäß den geltenden Gesetzen („personenbezogene Daten“) zur Verfügung stellt, erkennt der Käufer hiermit an und stimmt zu, dass der Verkäufer diese personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -gesetzen sammelt und speichert Die Datenschutzerklärung des Verkäufers kann gegebenenfalls vom Verkäufer von Zeit zu Zeit geändert werden, und der Käufer muss die Datenschutzerklärung des Verkäufers gegebenenfalls allen Personen offenlegen, deren personenbezogene Daten der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt.

22,0 Anspruchsvoller Käufer. Der Käufer ist ein erfahrener Käufer, der sich mit Produkten auf chemischer Basis, der chemischen Industrie und Derivaten von Chemikalien auskennt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endprodukte, die in irgendeiner Weise mit den vom Verkäufer hergestellten Produkten auf chemischer Basis in Zusammenhang stehen. Dem Käufer ist bewusst, dass der Käufer durch den Kauf von Produkten vom Verkäufer oder die Verwendung von vom Verkäufer an den Käufer verkauften Produkten zur Herstellung anderer Produkte Risiken und Haftungen ausgesetzt sein kann, die im Allgemeinen mit diesen Käufen verbunden sind, oder Risiken und Haftungen im Zusammenhang mit der chemischen Industrie ein ganzes. Aufgrund dieser Kenntnisse und Erfahrungen wird der Käufer die Vorzüge und Risiken, einschließlich aller möglichen Haftungen, der vom Verkäufer gekauften Waren bewerten und sich eine Meinung zum Tätigen dieser Käufe ausschließlich auf der Grundlage des Wissens und der Erfahrung des Käufers und nicht auf Grundlage dessen bilden Meinungen, Darstellungen oder Vorhersagen des Verkäufers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter.

23,0 Sonderbestellung. Wenn das im Rahmen dieser Vereinbarung verkaufte Produkt notwendigerweise speziell für den Käufer hergestellt werden muss und die Leistung des Käufers aus irgendeinem Grund ausgesetzt oder beendet wird, zusätzlich zu den anderen Rechten und Rechtsmitteln des Verkäufers gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Rechte auf Schadensersatz für alle nicht abgenommenen Vertragsmengen, Unabhängig davon, ob diese Mengen zu diesem Zeitpunkt bereits hergestellt wurden oder in Bearbeitung sind), wird der Käufer die Produkte entgegennehmen und bezahlen, die an dem Tag, an dem die Aussetzungs- oder Kündigungsmitteilung beim Verkäufer eingeht, fertiggestellt wurden und in Bearbeitung sind, vorausgesetzt, dass dies der Fall ist , dass, wenn der Käufer die Lieferung eines solchen Produkts aus irgendeinem Grund nicht annehmen kann, der Käufer die Zahlung dafür leisten wird, als ob die Lieferung erfolgt wäre, und dass der Verkäufer das Produkt auf Rechnung und Kosten des Käufers lagern wird.

24,0 Zuteilung. Sollte der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, die gesamte Nachfrage nach dem hier angegebenen Produkt zu decken, kann der Verkäufer seine verfügbare Produktion dieses Produkts auf einen oder alle Käufer, einschließlich Abteilungen, verbundene Unternehmen und Tochtergesellschaften des Verkäufers, auf einer Grundlage verteilen, die er für fair hält praktisch, ohne Haftung für etwaige daraus resultierende Leistungsmängel. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, seine Rohstoffe dem hierin abgedeckten Produkt zuzuordnen oder dieses Produkt im Gegensatz zu anderen vom Verkäufer hergestellten Produkten herzustellen.

25,0 Technische Hilfe. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die ihm zur Verfügung stehende technische Unterstützung und Informationen im Hinblick auf die Verwendung des hierin abgedeckten Produkts bereitstellen. Der Käufer sollte sich bei bestimmten Anwendungen nicht auf solche technische Unterstützung und Informationen verlassen, da der Verkäufer zwar nur solche Unterstützung und Informationen bereitstellt, die er für zuverlässig hält, die Ergebnisse jedoch je nach Verarbeitung und anderen Bedingungen variieren können. Dementsprechend erfolgt die Bereitstellung und Annahme solcher Informationen und Unterstützung auf Risiko des Käufers und die Bestätigung ihrer Gültigkeit und Eignung in bestimmten Fällen sollte unabhängig eingeholt werden. Der Käufer übernimmt die alleinige Verantwortung für die im Vertrauen darauf erzielten Ergebnisse. Der VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT SOLCHER HILFE ODER INFORMATIONEN, WEDER AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF INFORMATIONEN, DIE IN DEN PRODUKTDATENBLATTEN DES VERKÄUFERS ENTHALTEN SIND.

26,0 Sichere Handhabung. Der Verkäufer muss das Produkt ordnungsgemäß gemäß den Transportvorschriften für gefährliche Materialien und dem OSHA Hazard Communication Standard kennzeichnen, und der Käufer bestätigt hiermit den Erhalt des Materialsicherheitsdatenblatts des Verkäufers. Der Käufer muss das Produkt nach Erhalt umgehend und sorgfältig prüfen und angemessene sichere Handhabungs- und Verwendungsverfahren einhalten. Der Käufer wird seine Mitarbeiter, Kunden und Dritte, die mit einem solchen Produkt in Kontakt kommen könnten, über die Gefahren, die ordnungsgemäße Verwendung und die Anforderungen an die Handhabung des Produkts informieren und den OSHA Hazard Communication Standard sowie alle anderen geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.

27,0 Gewichte, Haft, Liegegeld und Schadensersatz. Das Gewicht aller Sendungen wird am Versandort durch Ermittlung des Brutto- und Eigengewichts jedes Containers ermittelt. Ansprüche aufgrund von Gewicht und/oder Test sind nur zulässig (1), wenn sich dieser Anspruch auf ein halbes Prozent (½ %) oder mehr des gesamten Inhalts aller Sendungen bezieht, mit Ausnahme von Trichterwagen und Trichterlastwagen, die berücksichtigt werden müssen ist nur zulässig, wenn sich der Anspruch auf ein Prozent (1 %) oder mehr des gesamten Inhalts bezieht und (2) wenn er innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt am Bestimmungsort geltend gemacht wird und (3) wenn er in diesem Fall durch zertifizierte Bahntickets belegt wird Lieferungen mit Trichterwagen oder durch einen anderen für den Verkäufer vernünftigerweise akzeptablen Nachweis im Falle von Sendungen, die nicht per Trichterwagen erfolgen, und (4) wenn der Käufer zur Zufriedenheit des Verkäufers nachweist, dass der betreffende Container vollständig geleert wurde. Der Käufer muss alle diese Container unverzüglich entladen. Liegegelder oder Gebühren für zusätzliches Festhalten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer verantwortlich und haftbar für den Verlust oder die Beschädigung der vom Verkäufer oder in seinem Namen bereitgestellten Transportausrüstung, während diese sich im Gewahrsam des Käufers oder eines Beauftragten des Käufers befindet.

28,0 Sicherheit. Für den Fall, dass der Käufer die Zahlungsbedingungen des Verkäufers nicht erfüllt oder wenn der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der finanziellen Verantwortung oder Lage des Käufers hat, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet aller anderen Rechte, die dem Verkäufer zustehen, dies tun Weigern Sie sich, weitere Lieferungen vorzunehmen, es sei denn, Sie erhalten nach alleinigem Ermessen des Verkäufers Bargeld oder eine für den Verkäufer zufriedenstellende Sicherheit. Der Verkäufer erhält auf seine hierin festgelegte Mengenverpflichtung eine Gutschrift in Höhe der Produktmenge, deren Lieferung der Verkäufer gemäß dieser Vereinbarung ablehnt.

29.0 Wirkung von Titel und Überschriften: Der Titel dieser Vereinbarung und die Überschriften ihrer Abschnitte und Unterabschnitte dienen ausschließlich der Zweckmäßigkeit und sollen nicht die Auslegung der Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung regeln, einschränken oder unterstützen.

30.0 Zusicherungen: Käufer und Verkäufer sichern jeweils gegenüber dem anderen zu, dass die Person, die diese Vereinbarung im Namen der genannten Partei unterzeichnet, das volle Recht, die Befugnis und die Autorität hat, diese Vereinbarung abzuschließen, ihre jeweiligen Unternehmen an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden und das alles in diesem Zusammenhang wurden notwendige unternehmerische Maßnahmen ergriffen.

31.0 Übersetzung: Diese Vereinbarung wird auf Englisch ausgeführt. Für den Fall, dass diese Vereinbarung in eine oder mehrere andere Sprachen als Englisch übersetzt wird, ist diese Version in englischer Sprache für alle Fragen oder Interpretationen und Leistungen maßgebend.

32.0 Fortbestehen: Die Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Zahlung und Entschädigung sowie alle anderen Bedingungen und Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollen, bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund bestehen.

33.0 Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich aller in der Vereinbarung genannten Dokumente, stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt und annulliert alle vorherigen Mitteilungen, Verpflichtungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen und/oder Verträge zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Änderung dieser Vereinbarung hat irgendeine Kraft oder Wirkung, es sei denn, sie wird in einem Schriftstück niedergeschrieben, das ausdrücklich auf diese Vereinbarung verweist und von den Parteien unterzeichnet wird, von denen behauptet wird, dass sie daran gebunden sind, und keine Änderung wird durch Bestellformulare, Bestätigungsformulare oder den Versand bewirkt Dokumente oder andere Dokumente, die zusätzliche oder andere Bedingungen oder Konditionen als die in dieser Vereinbarung dargelegten enthalten.

34.0 Anerkennung und Annahme: Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Produktverkäufe von Zeit zu Zeit überarbeiten und aktualisieren kann und dass für alle zukünftigen Bestellungen die zuletzt veröffentlichte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wird. Durch die Annahme eines Verkaufsauftrags des Verkäufers wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Produktverkauf akzeptiert, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben einen separaten, schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen.

 

 

Anhang 1

Formulierung für den Fall, dass an verschiedene Standorte gelieferte Mengen kumulativ sein sollen.

4.1 Anforderungen. Der Verkäufer verkauft an den Käufer und der Käufer kauft vom Verkäufer in jedem Vertragsjahr dieser Vereinbarung mindestens die angegebenen Prozentsätze des unten aufgeführten Gesamtbedarfs des Käufers an dem Produkt für die unten angegebenen Einrichtungen des Käufers, wobei dieser jährliche Gesamtbedarf hierin auf geschätzt wird wie folgt sein:

Einrichtung des Käufers

Mindestkaufanforderung (%), die der Käufer vom Verkäufer kaufen muss

Geschätzte Mengen pro Vertragsjahr, die der Käufer vom Verkäufer kaufen muss

Der geschätzte Gesamtmindestbedarf des Käufers während jedes Vertragsjahrs dieser Vereinbarung beträgt _________ Tonnen für die Gesamtheit aller in Abschnitt 4.1 oben genannten Anlagen des Käufers.

4.1.1 Sofern nicht anders vereinbart, muss der Käufer das Produkt in angemessen einheitlichen monatlichen Mengen und gemäß einem monatlichen Lieferplan kaufen und abnehmen, der von Zeit zu Zeit zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wird. Um Zweifel auszuschließen: Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrags während eines Kalendermonats mehr als ein Zwölftel (1/12) des oben angegebenen Vertragsjahresmaximums zu verkaufen und zu liefern.

4.1.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers wird der Käufer seine Anforderungen an das Produkt nicht durch die Verwendung einer Ersatzsorte oder eines Ersatzprodukts für das Produkt reduzieren.

4.1.3 Wenn die tatsächlichen Käufe des Käufers im Rahmen dieser Vereinbarung dauerhaft weniger als fünfundachtzig Prozent (85 %) der vom Käufer insgesamt geschätzten Mengen für alle Einrichtungen des Käufers insgesamt ausmachen, kann der Verkäufer eine Neuverhandlung der Preisstruktur im Rahmen dieser Vereinbarung einleiten dieses Produkt durch schriftliche Mitteilung an den Käufer. Nach Zustellung einer solchen Mitteilung verpflichten sich die Parteien, umgehend und nach Treu und Glauben zu entscheiden, welche Änderung der Preisstruktur gegebenenfalls angemessen ist. Wenn solche Verhandlungen nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Zustellung der Mitteilung zu einer Einigung führen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und durch schriftliche Mitteilung an den Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen danach diese Vereinbarung hinsichtlich des betreffenden Produkts oder aller Produkte kündigen das Produkt mit Wirkung dreißig (30) Tage ab dem Datum der Kündigungsmitteilung.

4.1.4 Maximale Verkaufsverpflichtung. Sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart hat, beträgt die maximale Produktverkaufsverpflichtung des Verkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung für die Gesamtheit aller in Abschnitt 4.1 oben genannten Einrichtungen des Käufers während jedes Vertragsjahrs dieser Vereinbarung ____ Tonnen; vorausgesetzt jedoch, dass die tatsächlichen Käufe des Käufers im Rahmen dieser Vereinbarung dauerhaft geringer sind als die geschätzten Mengen des Käufers, kann der Verkäufer nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer die maximale Verkaufsverpflichtung des Verkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung für die verbleibende Laufzeit dieser Vereinbarung für das betreffende Produkt reduzieren, um die dann tatsächlichen Mengen besser widerzuspiegeln das Produkt vom Käufer gekauft wird (in jeder solchen schriftlichen Mitteilung des Verkäufers wird das reduzierte maximale jährliche Vertragsjahr des Verkäufers angegeben). Falls der Käufer vernünftigerweise davon ausgeht, dass die oben genannten Mindestprozentsätze für ein Vertragsjahr zu einer Menge für das Produkt führen werden, die höher ist als die oben angegebene maximale Verkaufsverpflichtung des Verkäufers für das entsprechende Produkt, muss der Käufer den Verkäufer über die Überschreitung der Anforderungen informieren und angeben, welcher Verkäufer dies tut hat ein Vorkaufsrecht. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers durch den Verkäufer teilt der Verkäufer dem Käufer nach eigenem Ermessen mit, dass entweder der Verkäufer diesen Mehrbedarf im Rahmen dieser Vereinbarung liefern wird oder dass es dem Käufer freisteht, diesen Mehrbedarf für das Vertragsjahr anderswo zu kaufen.

4.1.5 Ungeachtet der vorstehenden Regelungen oder etwaiger früherer Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer ist der Käufer nicht verpflichtet, während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine festgelegte Mindestmenge oder geschätzte Menge des Produkts zu kaufen, für die er keinen tatsächlichen Bedarf hat.

 

[FOLGT EINE ALTERNATIVE FÜR EINE „FESTE MENGEN“-„NEHMEN ODER ZAHLEN“-VEREINBARUNG – LÖSCHEN SIE DEN ABSCHNITT 4.1, DER NICHT ANGEMESSEN IST (VERWENDEN SIE „ANFORDERUNGEN“ ODER „FESTE MENGEN“, VERWENDEN SIE NICHT BEIDE) ODER KONTAKTIEREN SIE DIE RECHTSABTEILUNG. UM ZUSÄTZLICHE ALTERNATIVEN ZU ERHALTEN]

4.1 Mengen. Der Verkäufer muss in jedem Vertragsjahr dieser Vereinbarung mindestens _____ Tonnen Produkt verkaufen und der Käufer kaufen. Die geschätzten Mindestabnahmeverpflichtungen für jede Einrichtung des Käufers sind nachstehend aufgeführt.

Einrichtung des Käufers

Mindestabnahmeverpflichtung Tonnen/Vertragsjahr

Die gesamten Mindestabnahmeverpflichtungen des Käufers während jedes Vertragsjahrs dieser Vereinbarung betragen ______ Tonnen für die Gesamtheit aller in Abschnitt 4.1 oben genannten Anlagen des Käufers.

4.1.1 Maximale Verkaufsverpflichtung. Sofern vom Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die maximale Produktverkaufsverpflichtung des Verkäufers für die Gesamtheit der hierin genannten Standorte des Käufers während jedes Vertragsjahrs dieser Vereinbarung ____ Tonnen. Für den Fall, dass der Käufer ein Produkt benötigt, das über die maximale Verkaufsverpflichtung des Verkäufers hinausgeht, muss der Käufer den Verkäufer über diesen Mehrbedarf informieren und angeben, welches Vorkaufsrecht dem Verkäufer zusteht. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers durch den Verkäufer teilt der Verkäufer dem Käufer nach eigenem Ermessen mit, dass entweder der Verkäufer diesen Mehrbedarf im Rahmen dieser Vereinbarung liefern wird oder dass es dem Käufer freisteht, diesen Mehrbedarf für das Vertragsjahr an anderer Stelle zu erwerben.