Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf - Rumänien
Allgemeine Einkaufsbedingungen
von Perplastic Compounding SRL und den mit ihr verbundenen Unternehmen der Westlake-Gruppe (nachfolgend: der Kunde)
- Allgemeine Bestimmungen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Beschaffungen des Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Käufe, Werkverträge usw. handelt (nachfolgend: Beschaffung); sie gelten für alle künftig mit Lieferanten in jeglicher Form abgeschlossenen Verträge. Bestimmungen in Einzelverträgen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Die vorstehende Bestimmung gilt ausschließlich für Sachverhalte, die durch Einzelverträge geregelt sind. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle Sachverhalte, für die kein Einzelvertrag abgeschlossen wurde. Einzelverträge sind für die Parteien nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen wurden.
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Der Kunde akzeptiert abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Verkäufers nur dann, wenn er deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde die Lieferung vorbehaltlos angenommen hat, obwohl er von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Verkäufers wusste. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen bilden zusammen mit dem jeweiligen Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Verhandlungen oder Absprachen.
- Sämtliche zwischen dem Kunden und dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich im jeweiligen Vertrag festgehalten werden.
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne des Gesellschaftsgesetzes Nr. 31/1990 und nicht für Verbraucher.
- Sämtliche Lieferungen und Leistungen müssen den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (nachfolgend: Vorschriften) entsprechen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Vorschriften zur Sicherheit (einschließlich Vorschriften zur Sicherheit in der Lieferkette wie AEO-F gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union), zur Arbeits- und Anlagensicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz. Sämtliche Lieferungen und Leistungen müssen den Kundenspezifikationen sowie den vom Kunden festgelegten Normen und Regelungen entsprechen und auf dem neuesten Stand der Technik sein.
Die auf dem Kundengelände geltenden Sicherheitsanweisungen sowie die in den Arbeitsgenehmigungen enthaltenen Anweisungen sind strikt einzuhalten. Die Sicherheits- und Umweltanweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter des Kunden sind von den Mitarbeitern des Anbieters zu befolgen. Der Anbieter sichert zu, dass er für seine Tätigkeiten und die in Kundenbereichen eingesetzten Geräte entsprechende Gefährdungsbeurteilungen gemäß Gesetz Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, Gesetz Nr. 319/2006 über Arbeitsschutz und dessen Durchführungsbestimmungen sowie allen weiteren anwendbaren Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erstellt hat. Der Anbieter sichert ferner zu, dass seine Geräte für die jeweilige Aufgabe geeignet und instand gehalten sind und dass seine Mitarbeiter über die erforderlichen Qualifikationen, Schulungen und arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen verfügen, um ihre Aufgaben sicher auszuführen. Jegliche Gefahren, die von Mitarbeitern des Anbieters während ihrer Tätigkeiten für Dritte ausgehen können, sind im Voraus mit den Vorgesetzten des Kunden abzustimmen. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter des Anbieters ist von den Vorgesetzten des Anbieters zu überwachen. Gerüste dürfen von Mitarbeitern des Anbieters nur benutzt werden, wenn eine sachkundige Person des Anbieters die Benutzung des Gerüsts genehmigt hat. Der Lieferant ist verpflichtet, Verletzungen von Lieferanten in Kundenbereichen unverzüglich den Vorgesetzten des Kunden zu melden und an den Unfalluntersuchungen teilzunehmen.
- Da es sich um ein Unternehmen handelt, das sich den Leitprinzipien unternehmerischer Verantwortung und ökologisch nachhaltiger Entwicklung verpflichtet hat, wird der Verkäufer die "anwendbaren Nachhaltigkeitsgesetze und -vorschriften sowie allgemein anerkannte Nachhaltigkeitsstandards oder vergleichbare Grundsätze in der EU einhalten."
- Sämtliche branchenüblichen und erforderlichen Dokumente, Beschreibungen und Pläne sind Bestandteil jeder einzelnen Bestellung und werden dem Kunden vom Verkäufer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus überträgt der Verkäufer dem Kunden unwiderruflich und ohne weitere Vergütung als den gemäß Ziffer IV unten gezahlten Preis sämtliche Rechte (mit Ausnahme der Urheberrechte) an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Beschaffungsauftrags gemäß diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder dem jeweiligen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag erstellt, entwickelt oder produziert hat. Der Verkäufer räumt dem Kunden ferner und ohne weitere Vergütung als den gemäß Ziffer IV unten gezahlten Preis ein übertragbares, ausschließliches, an Dritte abtretbares und uneingeschränktes Nutzungsrecht für alle Arten und Formen der Nutzung sämtlicher urheberrechtlich geschützter Arbeitsergebnisse ab deren Entstehungsdatum für die gesamte Schutzdauer und weltweit ein. Die Nutzungs-/Verwertungsmodalitäten der Werke umfassen (ohne Einschränkung) das Recht, die Werke für beliebige Zwecke, einschließlich kommerzieller Zwecke, zu nutzen, die Werke zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, abgeleitete Werke zu erstellen (die Werke zu verändern, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder in irgendeiner Weise zu transformieren) sowie Lizenzen zur Nutzung, Verbreitung oder Ausfuhr dieser Werke zu erteilen. Der Verkäufer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitsergebnisse frei. Sollten für die Verwertung der Arbeitsergebnisse Schutzrechte erforderlich sein, die dem Verkäufer vor Inkrafttreten dieses Vertrags entstanden sind, erhält der Kunde – ohne weitere Vergütung als den gemäß Ziffer IV gezahlten Preis – ein übertragbares, unterlizenzierbares Nutzungsrecht an diesen Rechten. Der Verkäufer wird dem Kunden diese Schutzrechte unverzüglich schriftlich mitteilen.
- Die Prüfung von Plänen, Dokumentationen oder anderen Leistungen des Verkäufers durch den Kunden begründet keine Mitschuld des Kunden; eine solche Prüfung erfolgt unbeschadet etwaiger Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.
- Der Lieferant ist für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen seiner Subunternehmer im gleichen Maße verantwortlich wie für seine eigenen Lieferungen und Dienstleistungen.
- Zur Klarstellung: Der Verkäufer bleibt gegenüber dem Kunden für jeglichen Verlust oder Schaden während des Transports, der Handhabung und der Lagerung voll verantwortlich, unabhängig davon, ob Subunternehmer oder Dritte mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen beauftragt sind.
- Vertraulichkeit
- Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche vom Kunden erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (wie z. B. Bilder, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen und sonstige Dokumentationen) sowie sämtliche im Rahmen dieses Auftrags erlangten Erkenntnisse und Ergebnisse (nachfolgend: Informationen) streng vertraulich zu behandeln; diese Geheimnisse und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben; sie ausschließlich zur Erfüllung dieses Auftrags zu verwenden; und sie weder direkt noch indirekt, weder ganz noch teilweise, nach den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums zu verwerten. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
- Der Verkäufer verpflichtet seine Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung der gleichen Geheimhaltungsvorschriften.
- Die Geheimhaltungspflichten erstrecken sich nicht auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Kunden bereits öffentlich zugänglich waren oder die später ohne Zutun des Verkäufers öffentlich zugänglich wurden oder die dem Verkäufer von einem unabhängigen Dritten, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt, rechtmäßig offengelegt wurden.
- Lieferzeit
- Der im Auftrag angegebene Liefertermin ist verbindlich.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und sobald Umstände eintreten oder er von solchen Umständen Kenntnis erlangt, die ihn an der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist oder des vereinbarten Leistungstermins hindern.
- Im Falle eines Lieferverzugs stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist er unter anderem berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zu kündigen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden nachzuweisen, dass er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Preise – Zahlungsbedingungen
- Der im Auftrag angegebene Preis ist verbindlich. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst der Preis alle Kosten und Gebühren bis zur Lieferung gemäß den INCOTERMS DDP (benannter Bestimmungsort) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Rücksendepflicht der Verpackung bedarf einer separaten Vereinbarung.
- Der Kunde kann Lieferdokumente bearbeiten und Rechnungen nur dann bezahlen, wenn diese, wie in der Bestellung des Kunden vermerkt, die darin angegebene Bestellnummer enthalten; der Verkäufer trägt die Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderung ergeben, es sei denn, er kann nachweisen, dass er für die Nichteinhaltung nicht verantwortlich ist.
- Der Kunde ist berechtigt, Gegenforderungen aufzurechnen und Zurückbehaltungsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
- Prüfung auf Mängel – Haftung für Mängel
Sofern es sich bei der Transaktion um den Erwerb eines Produkts handelt, ist der Kunde von der Pflicht zur sofortigen Prüfung der eingehenden Lieferung befreit, soweit die Mängel nicht offensichtlich und durch eine einfache Sichtprüfung sofort erkennbar sind. Zur Klarstellung: Das Versäumnis des Kunden, Mängel zu erkennen oder anzuzeigen, stellt ein Versäumnis dar, dies zu tun.
Etwaige offensichtliche und/oder versteckte Mängel werden hiervon unberührt gelassen und schränken die gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug darauf nicht ein, einschließlich des Rechts, sich auf offensichtliche und versteckte Mängel gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu berufen.
- Im Falle von Mängeln beginnt die Gewährleistungsfrist mit deren Behebung von neuem; diese Bestimmung gilt auch für Teile, die in funktionaler Verbindung mit dem mangelhaften Teil stehen und bei denen die Möglichkeit eines Schadens infolge des mangelhaften Teils nicht ausgeschlossen werden kann.
- Wenn die Benachrichtigung rechtzeitig erfolgt, wird die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden ausgesetzt, solange der Verkäufer die Ansprüche nicht endgültig schriftlich zurückgewiesen hat.
- Erfüllungsort ist in allen Fällen der im Auftrag angegebene Ort für die Warenannahme durch den Kunden bzw. im Falle der Lieferung mit Montage der Ort der Nutzung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- und Mengenabweichungen zu prüfen. Eine Mängelrüge gilt als fristgerecht eingereicht, wenn sie dem Verkäufer innerhalb von drei Wochen nach Wareneingang bzw. im Falle verdeckter Mängel ab deren Entdeckung zugeht.
- Der Kunde hat uneingeschränkt Anspruch auf gesetzliche Mängelansprüche; er kann vom Verkäufer in jedem Fall nach seiner Wahl die Beseitigung der Mängel oder die Lieferung eines neuen Produkts verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz anstelle der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht ordnungsgemäß nachkommt (und die Mängelbeseitigung nicht berechtigterweise abgelehnt hat); oder wenn der Verkäufer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig ablehnt; oder wenn die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann und sofortiges Handeln erforderlich ist; oder wenn die Mängelbeseitigung aus anderen Gründen nicht aufgeschoben werden kann, ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen und vom Verkäufer die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Bestimmungen lassen die weitergehenden Rechte des Kunden aus der Mängelhaftung oder Gewährleistungspflicht unberührt.
- Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen eine längere Frist vorsehen oder zwingende Vorschriften entgegenstehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 48 Monate.
- Der Verkäufer trägt das Risiko für Beschädigung und/oder Verlust bis zur vollständigen (i) Abnahme bei Leistungen und/oder Dienstleistungen bzw. (ii) Lieferung bei Produkten. Wurde eine Übergabe vereinbart oder ist diese geschuldet und werden nur Teile der Leistung/Leistung/des Produkts zur Nutzung übergeben, führt der Verkäufer gemeinsam mit dem Kunden eine Abnahme hinsichtlich dieser Teilübergabe/Teilnutzung durch. Weder diese Abnahme noch eine Teilübergabe/Teilnutzung gelten als Abnahme bzw. Lieferung.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Kunde behält sich das Eigentum an allen Teilen und/oder Materialien vor, die er dem Verkäufer zur Verfügung stellt. Jegliche Verarbeitung oder Änderung durch den Verkäufer erfolgt im Auftrag des Kunden. Werden die dem Kunden unter Eigentum stehenden Waren mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Kunde mit deren Entstehung ein Miteigentum am neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes seiner Sache (Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zu dem der anderen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Werden die vom Kunden bereitgestellten Gegenstände und/oder Materialien untrennbar mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen vermischt, erwirbt der Kunde ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Kaufpreis zzgl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung so, dass der Gegenstand des Verkäufers als Hauptgegenstand anzusehen ist, gilt es als vereinbart, dass der Verkäufer dem Kunden ein anteiliges Miteigentum überträgt; der Verkäufer wahrt das Alleineigentum bzw. das Miteigentum zugunsten des Kunden.
- Haftung
- Der Kunde hat Anspruch auf vollen Schadensersatz für alle Schäden, die ihm durch die Nichterfüllung des Vertrages entstehen. Dieser Schaden umfasst sowohl den tatsächlichen Schaden als auch den entgangenen Gewinn. Bei der Schadensermittlung sind auch alle angemessenen Aufwendungen zu berücksichtigen, die dem Kunden zur Schadensverhütung oder -minderung entstanden sind. Der Kunde hat darüber hinaus Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden. Der Verkäufer haftet in jedem Fall sowohl für Schäden, die er aufgrund der Nichterfüllung bei Vertragsschluss vorhersehen konnte, als auch für unvorhersehbare Schäden.
- Wenn der Verkäufer für einen Produktschaden haftet, ist er verpflichtet, den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten.
- Im Rahmen seiner Haftung für Schäden oder Verluste ist der Verkäufer verpflichtet, sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die dem Kunden im Zusammenhang mit Rückrufaktionen entstehen. Der Kunde hat den Verkäufer, soweit möglich und zumutbar, über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufaktionen zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die vorstehenden Bestimmungen lassen sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer unberührt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro pro Schadensfall (Personenschaden/Sachschaden) abzuschließen und aufrechtzuerhalten; dies gilt unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche des Kunden.
- Veranstaltungsort - Aufführungsort
- Im Falle einer Streitigkeit kann der Kunde Ansprüche gegen den Verkäufer vor den Gerichten am Wohnsitz/Hauptsitz des Kunden oder des Verkäufers geltend machen, es sei denn, die rumänische Zivilprozessordnung sieht zwingende Regelungen zur ausschließlichen Zuständigkeit rumänischer Gerichte vor.
- Es gilt ausschließlich rumänisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die INCOTERMS in ihrer jeweils gültigen Fassung finden Anwendung.
- Beendigung
- Die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossenen Verträge können in folgenden Fällen gekündigt werden:
- durch gegenseitige Vereinbarung der Parteien;
- durch einseitige Kündigung unter den in Unterabsatz IX.3 genannten Bedingungen;
- durch Kündigung wegen Nichterfüllung durch eine der Parteien gemäß den in Unterabsatz IX.2 genannten Bedingungen.
- Im Falle der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen durch eine der Parteien hat die nicht vertragsbrüchige Partei die vertragsbrüchige Partei schriftlich über den jeweiligen Verstoß zu informieren und sie aufzufordern, diesen innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung zu beheben. Kommt die vertragsbrüchige Partei dieser Aufforderung nicht innerhalb dieser Frist nach, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, den Vertrag durch eine weitere schriftliche Kündigung zu beenden. Der Vertrag endet mit dem in der Kündigung angegebenen Datum ohne weitere rechtliche Formalitäten oder gerichtliche Intervention.
- Der Kunde kann den mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag jederzeit nach eigenem Ermessen einseitig kündigen, indem er dem Verkäufer eine vorherige schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen zukommen lässt; weitere Formalitäten sind nicht erforderlich, ein Gerichtsverfahren ist nicht notwendig.
- Auftragsvergabe. Unterauftragsvergabe
- Der Verkäufer darf diesen Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, es sei denn, der Kunde hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
- Der Verkäufer darf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden an Subunternehmer vergeben. Die Vergabe von Unteraufträgen entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen und Haftungen aus diesem Vertrag. Der Verkäufer bleibt für alle Handlungen, Unterlassungen, Versäumnisse und Leistungen seiner Subunternehmer vollumfänglich haftbar, als wären es seine eigenen.
- Datenschutz
- Diese Klauseln gelten in Fällen, in denen der Verkäufer und der Kunde personenbezogene Daten als unabhängige Verantwortliche verarbeiten („die Parteien“).
- Jede Partei verarbeitet die von der anderen Partei als Datenverantwortlicher offengelegten personenbezogenen Daten zur Verwaltung der bestehenden Geschäftsbeziehung und zur Erbringung der in diesem Vertrag festgelegten Dienstleistungen (einschließlich der Korrespondenz mit den natürlichen Personen, Vertretern oder Mitarbeitern der Parteien) sowie zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit eine Partei personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Angestellten und anderen natürlichen Personen an die andere Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag weitergibt, ist die weitergebende Partei verpflichtet sicherzustellen, dass diese Weitergabe in Übereinstimmung mit allen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen erfolgt, einschließlich der Information und Einholung der Einwilligung (sofern gesetzlich erforderlich), damit die andere Partei die erhaltenen personenbezogenen Daten für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke ohne Erfüllung von Formalitäten verarbeiten kann.
- Der Kunde informiert die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten mittels seiner Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.westlake.com/privacypolicy . Dieses Dokument muss die andere Partei ihren Kooperationspartnern, Mitarbeitern und anderen betroffenen Personen, deren Daten dem Kunden offengelegt werden, zugänglich machen.
- Verschiedenes
Der Verkäufer akzeptiert ausdrücklich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen in voller Kenntnis ihres Inhalts, einschließlich der Klauseln 7 und 10 unter Abschnitt I, Abschnitt II, Klauseln 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9 von Abschnitt V, Abschnitt VII, Abschnitt VIII, Abschnitt IX, Abschnitt X.