Allgemeine Verkaufsbedingungen - China
1. – BESTELLUNGEN –
Bestellungen, ob direkt vom Käufer oder über Vertreter des Verkäufers übermittelt, sind für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn sie angenommen, erfasst und der Empfang bestätigt wurde. Ausgenommen hiervon ist der Verkaufspreis, der stets dem am Tag der tatsächlichen Lieferung gültigen Preis entspricht. Alle Verkäufe stehen unter dem Vorbehalt dieser Annahme und der Zustimmung des Käufers zu den Verkaufsbedingungen des Verkäufers.
2.–LIEFERUNGEN–
Wenn die Preise den Vermerk „frachtfrei“ tragen, bedeutet dies lediglich, dass der Verkäufer die Transportkosten übernimmt, jedoch nicht für die damit verbundenen Risiken haftet. Diese Risiken gehen mit der Übergabe der Ware an den ersten Transporteur vollständig auf den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt unter keinen Umständen eine Garantie für die Transportart. Selbst wenn der Verkäufer Güterwagen, Lkw, Schiffe, Flugzeuge usw. organisiert und die Haftung des Käufers übernimmt, ist die Fracht – unabhängig von der Transportart oder der Zahlungsweise – bis zum Fälligkeitshafen zu entrichten. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk des Verkäufers. Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit und haftet nicht für die Aussetzung oder Verzögerung der Auftragsabwicklung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, allgemeiner oder partieller Streiks, Krieg, Überschwemmungen und Brände, Epidemien, Transportunterbrechungen, Rohstoff-, Energie- oder Versorgungsengpässen sowie Unfällen und Ereignissen, die zu einem vollständigen oder teilweisen Stillstand der Werke des Verkäufers oder der von ihm abhängigen Branchen führen und den normalen Marktbetrieb beeinträchtigen. Lieferzeiten werden von den Parteien im Voraus vereinbart. Sofern die Lieferverzögerung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, berechtigt sie den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, zur Rückgabe der Produkte oder zu Schadensersatzansprüchen.
3. – HAFTUNG FÜR LIEFERUNGEN UND WAREN
Die Produkte sind bei Anlieferung im Werk des Verkäufers zu prüfen und abzunehmen. Nach der Anlieferung festgestellte Mängel berechtigen den Verkäufer lediglich zum Ersatz des betreffenden Produkts, ohne dass ihm weitere Entschädigungen jeglicher Art zustehen. Das Eigentum an den ersetzten Produkten verbleibt beim Verkäufer. Ansprüche, die sich aus der Prüfung und Abnahme der Produkte ergeben, sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang in der vorgeschriebenen Weise geltend zu machen. Technische Beratung, die der Verkäufer erteilt hat oder erteilen wird, sei es direkt oder durch seine Ingenieure oder Techniker, begründet in keinem Fall eine Haftung des Verkäufers, auch nicht, wenn diese die Installation des bestellten Produkts oder Geräts überwachen oder mit Zustimmung des Käufers durchführen. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden veranlasste Produktauswahl, deren Verwendung oder die erzielten Ergebnisse. Die technischen Spezifikationen, über die der Käufer vor der Verwendung des Produkts informiert werden möchte, dienen ungeachtet jeglicher technischer Unterstützung durch den Verkäufer lediglich Informationszwecken. Der Käufer haftet allein für alle Schäden, die aus der Verwendung des verkauften Produkts entstehen; der Verkäufer haftet in keinem Fall für diese Verwendung und die daraus resultierenden Folgen.
4. – RÜCKSENDUNGEN –
Rücksendungen werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers akzeptiert.
5. – PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN –
Die Verkaufspreise werden auf Basis der am Lieferdatum gültigen Preise in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Vertreter und Beauftragte des Verkäufers nicht berechtigt, Zahlungen aus diesem Vertrag entgegenzunehmen. Die Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, zu den im Vertrag angegebenen Fälligkeitsterminen fällig. Die festgelegten Fälligkeitstermine sind verbindlich. Bei Zahlungsverzug, sofern die Zahlung nach dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin erfolgt, werden Verzugszinsen fällig, die monatlich auf Basis des 1,5-fachen Basiszinssatzes berechnet werden. Der Käufer wird über die Berechnung der Verzugszinsen per Einschreiben mit Rückschein informiert. Bei Nichtzahlung einer Lieferung oder Nichtannahme eines zugehörigen Wechsels hat der Verkäufer das Recht, die bestehenden Verträge ohne Mahnung auszusetzen oder zu kündigen. Bei Barzahlungsrabatt, berechnet auf Basis des Nettobetrags (inkl. MwSt.), ist der Käufer verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf den gewährten Rabatt zu berechnen. Im Falle einer Änderung der Verhältnisse des Käufers, insbesondere Tod, Arbeitsunfähigkeit, Insolvenz, gerichtliche Verwaltung oder Liquidation, Zahlungseinstellung oder Auflösung des Unternehmens, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die bestehenden Bestellungen zu stornieren, weitere Sicherheiten zu verlangen oder die Ware ohne weitere Formalitäten zurückzunehmen. Nichtzahlung gilt als Grund für die Rücknahme des Kaufvertrags.
6. – GARANTIE VON PAYMNET –
Falls eine Rechnung nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird, hat der Verkäufer die Möglichkeit, für alle nachfolgenden Lieferungen Barzahlung zu verlangen. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, nach entsprechender Benachrichtigung die Lieferung auszusetzen oder die sofortige Zahlung aller ausstehenden Beträge zu verlangen, unbeschadet aller anderen dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
7. – Eigentumsvorbehalt –
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer verbleibt. Bei Zahlung per Commercial Paper erfolgt der Eigentumsübergang an den Käufer erst nach tatsächlicher Einlösung des Commercial Papers. Der Verkäufer kann den Käufer jedoch unmittelbar nach Lieferung ermächtigen, alle Verarbeitungs- oder Weiterverkaufsvorgänge in Bezug auf die Ware durchzuführen. Es wird jedoch vereinbart, dass der Verkäufer auch in diesem Fall das Recht behält, die Ware in ihrem jeweiligen Zustand und von demjenigen, der sie verwahrt, zurückzufordern. Darüber hinaus übernimmt der Käufer unmittelbar nach Lieferung die Verwahrung der Ware und trägt allein die Risiken für die Ware gegenüber dem Verkäufer und Dritten. Dementsprechend ist der Käufer an die ihm als Verwahrer der Ware obliegenden Pflichten gebunden.
8. – VERPACKUNG –
Die zur Lagerung der Produkte ausgeliehene Verpackung ist auf der Rechnung vermerkt. Die Kaution gilt nicht als Kaufpreis. Sie wird dem Käufer nach Rückgabe der Verpackung (frachtfrei) innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt zurückerstattet; nach Ablauf dieser Frist wird sie einbehalten.
9. – Höhere Gewalt –
„Höhere Gewalt“ umfasst hiermit unter anderem Krieg, Streik, Aussperrung, Brandschäden, unerwartete und erhebliche Betriebsschließungen und/oder Betriebsstörungen – sofern diese nicht schuldhaft auf mangelnde Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen sind –, Verkehrsstaus, Lieferausfälle durch Vorlieferanten oder Subunternehmer, unvermeidbare behördliche Bestimmungen, Lieferverzögerungen aufgrund negativer Auswirkungen des Brexit wie z. B. Wartezeiten an Grenzen/Zoll/Einwanderung usw., Erdbeben und andere Naturereignisse, Epidemien und durch Epidemien verursachte Lieferkettenunterbrechungen wie z. B., aber nicht ausschließlich, fehlende Transportmittel und/oder Transportausrüstung usw., behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen sowie andere Fälle höherer Gewalt jeglicher Art befreien den Vertragspartner für die Dauer des Ereignisses und den Umfang seiner Auswirkungen von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Im Falle des Eintritts oder des Wegfalls eines Ereignisses höherer Gewalt ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich (per Telefax oder E-Mail) unter Angabe des Datums des Eintritts bzw. des Wegfalls zu benachrichtigen. Die betreffende Vertragspartei bestätigt den Erhalt dieser Benachrichtigung unverzüglich schriftlich (per Telefax oder E-Mail).
Im Falle höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung ist der von höherer Gewalt betroffene Vertragspartner verpflichtet, in allen Fällen nach besten Kräften und soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und alle Anstrengungen zu unternehmen, etwaige Störungen zu beheben.
10. – EINHALTUNG DER SANKTIONEN -
Die Produkte können US-amerikanischen oder anderen Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen, einschließlich der US-Exportbestimmungen (Export Administration Regulations), unterliegen. Der Käufer darf die Produkte weder direkt noch indirekt in Länder oder Rechtsordnungen exportieren, reexportieren, umladen, übertragen, liefern oder anderweitig freigeben, in die oder an wen dies nach geltendem Recht, geltenden Vorschriften oder Bestimmungen verboten ist, noch Dritten gestatten. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer alle Informationen über Endverwendung, Endnutzer und Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich sind.
Der Käufer ist sich bewusst, dass der Verkäufer bzw. dessen Muttergesellschaft eine US-Person ist und den Gesetzen und Vorschriften des US-Finanzministeriums, insbesondere des Office of Foreign Assets Control (OFAC), sowie anderer Regierungsbehörden unterliegt. Diese Gesetze und Vorschriften umfassen Wirtschaftssanktionen und Handelsembargos, die jegliche direkte oder indirekte Geschäfte mit bestimmten Ländern, Regimen, Organisationen und Personen verbieten, einschließlich solcher, die zu 50 % oder mehr im Besitz dieser bestimmten Parteien sind oder in einigen Fällen anderweitig von ihnen kontrolliert werden. Der Käufer hält diese Bestimmungen ein und bestätigt, dass er weder Ziel solcher Sanktionen oder Embargos ist noch diesen unterliegt.
Der Käufer verpflichtet sich, alle US-amerikanischen Anti-Boykott-Gesetze und -Bestimmungen einzuhalten. Der Käufer haftet für jegliche Verstöße gegen diesen Abschnitt durch ihn selbst sowie durch seine Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Kunden, Vertreter, Vertriebspartner, Wiederverkäufer oder Lieferanten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen oder Strafen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch den Käufer oder seine Rechtsnachfolger oder zulässigen Abtretungsempfänger ergeben. Die Verpflichtungen des Käufers aus diesem Abschnitt bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags bestehen.
11. – ZUSTÄNDIGKEITSZUWEISUNG –
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und ist nach diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrags ergeben, werden im Wege einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien beigelegt. Sollte keine Einigung erzielt werden können, kann jede Partei Klage beim Volksgericht am Sitz des Verkäufers erheben. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei. Während des Gerichtsverfahrens wird der Vertrag von beiden Parteien mit Ausnahme des streitgegenständlichen Teils fortgeführt.