Điều khoản và điều kiện chung về mua hàng - WGC Đức

Tất cả các hợp chất Einkaufsbedingungen der Westlake Germany GmbH und ihrer verundenen Unternehmen (“Kunde”)

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Beschaffungsvorgänge des Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Kaufverträge, Werkverträge o. A. handelt (“Beschaffung”); Sie gelten für alle künftigen Verträge mit Lieferanten (“Lieferant”), mit denen der Kunde in einer laufenden Geschäftsbeziehung steht. Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen (§ 305b BGB). Die vorstehende Regelung mạ vàng nur für Sachverhalte, die ausdrücklich vertraglich geeregelt wurden. Đối với tất cả Sachverhalte, đối với Vereinbarung getroffen wurde không được quản lý, hãy gelten những Einkaufsbedingungen này. Cá nhân Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen wurden.

    1.2 Những Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten erkennt der Kunde nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich bestätigt. Những Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annimmt.

    1.3 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten sind schriftlich im Vertrag festzuhalten.

    1.4 Những Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB và nicht gegenüber Verbrauchern.

    1.5 Sämtliche Lieferungen und Leistungen müssen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen (“Vorschriften”) entsprechen. Dies mạ vàng insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Vorschriften über Sicherheit (einschließlich solcher zur Sicherung der Lieferkette wie AEO-F gemäß Art. 14k Verordnung (EWG) 2454/93), Arbeits- und Anlagensicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Tất cả Lieferungen và Leistungen müssen den Spezifikationen des Kunden sowie den von ihm festgelegten Normen und Regelwerken entsprechen và dem Stand der Technik entsprechen. Die am Standort des Kunden geltenden Sicherheitsanweisungen sowie die in Arbeitserlaubnissen enthaltenen Vorgaben sind strikt einzuhalten; die Sicherheits- und Umweltanweisungen des Werkschutzes, der Sicherheits- und der Kundendienststellen sind von den Mitarbeitern des Lieferanten zu befolgen. Für Tätigkeiten des Lieferanten sowie für vom Lieferanten in Kundenbereichen eingesetzte Arbeitsmittel hat der Lieferant geeignete Gefährdungsbeurteilungen gemäß "Arbeitsschutzgesetz" und

"Betriebssicherheitsverordnung" được kể lại. Die Arbeitsmittel des Lieferanten sind für die Tätigkeit geeignet und werden ordnungsgemäß gewartet. Die Mitarbeiter des Lieferanten verfügen über die erforderlichen Qualifikationen, Schulungen und arbeitsmedizinischen Untersuchungen, um ihre Aufgaben sicher auszuführen. Etwaige Gefährdungen Dritter durch Tätigkeiten der Lieferantenmitarbeiter sind vorab mit den Vorgesetzten des Kunden abzustimmen. Die sichere Durchführung der Tätigkeiten der Lieferantenmitarbeiter ist durch deren Vorgesetzte zu überwachen. Gerüste dürfen von Mitarbeitern des Lieferanten nur benutzt werden, wenn eine vom Lieferanten benannte befähigte Person deren Benutzung freigegeben hat. Verletzungen von Mitarbeitern des Lieferanten ở Kundenbereichen sind dem Vorgesetzten des Kunden unverzüglich zu melden; der Lieferant hat an der Untersuchung solcher Vorfälle mitzuwirken.

1.6 Als Unternehmen, das sich den Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung und einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung verpflichtet fühlt, erwartet der Kunde vom Lieferanten die Einhaltung der "Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland" von Chemie³ ( www.chemiehoch3.de) hoặc vergleichbarer Grundsätze.

1.7 Sämtliche für den jeweiligen Auftrag erforderlichen und handelsüblichen Unterlagen, Beschreibungen und Plane sind Bestandteil des Auftrags und vom Lieferanten dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus überträgt der Lieferant dem Kunden unentgeltlich und unwiderruflich alle Rechte (mit Ausnahme von Urheberrechten) và sämtlichen Arbeitsergebnissen aus dieem Vertrag. Der Lieferant gewährt dem Kunden unentgeltlich ein übertragbares, zeitlich, räumlich e inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse. Der Lieferant stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der Nutzung der Arbeitsergebnisse frei. Soweit zur Nutzung der Arbeitsergebnisse Schutzrechte erforderlich sind, die dem Lieferanten bereits vor Vertragsschluss zustanden, erhält der Kunde unentgeltlich ein übertragbares, unterlizenzierbares Nutzungsrecht and dieen Rechten. Der Lieferant hat solche Schutzrechte dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

1.8 Die Prüfung von Planen, Unterlagen oder sonstigen Leistungen des Lieferanten durch den Kunden begründet keine Mitverantwortung des Kunden; eine solche Prüfung erfolgt unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche des Kunden.

1.9 Der Lieferant haftet für sämtliche Lieferungen und Leistungen seiner Unterlieferanten in gleichem Umfang wie für eigene Leistungen.

1.10 Der Kunde verzichtet auf den Abschluss einer SLVS-Versicherung (Speditions-, Logistik- und Lagerversicherung).

  1. Vertraulichkeit

    2.1 Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen und sontige Unterlagen), die er vom Kunden erhält, sowie alle Kenntnisse und Ergebnisse (“Thông tin”), die er aus dieem Auftrag gewinnt, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben, ausschließlich zur Durchführung des Auftrags zu verwenden und sie weder unmittelbar noch mittelbar, weder ganz noch teilweise, im Rahmen von Schutzrechtsbestimmungen zu verwerten. Pháo đài Geheimhaltungsverpflichtung mạ vàng auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    2.2 Lieferant verpflichtet seine Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung derselben Geheimhaltungsbestimmungen.

    2.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung mạ vàng nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Kunden bereits allgemein bekannt waren oder ohne Zutun des Lieferanten später allgemein bekannt werden, oder die dem Lieferanten rechtmäßig von einem unabhängigen Dritten offenbart wurden, der keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt.

  2. Thời gian giao hàng

3.1 Das im Auftrag angegebene Lieferdatum ist verbindlich.

3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich zu infoieren, wenn Umstände eintreten oder ihm bekannt werden, die ihn an der Einhaltung der vereinbarten Liefer-oder Leistungsfrist cản trở.

3.3 Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so hat der Lieferant das Recht nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

  1. Preise – Zahlungsbedingungen

    4.1 Der im Auftrag angebene Preis ist verbindlich. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst der Preis die Lieferung gemäß den INCOTERMS DDP (benannter Bestimmungsort) in der jeweils gültigen Fassung. Die Rückgabe von Verpackungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

    4.2 Der Kunde kann Lieferdokumente und Rechnungen nur dann bebeiten und Zahlungen leisten, wenn diese – wie in der Bestellung angegeben – die dort aufgeführte Bestellnummer enthalten. Der Lieferant trägt die Folgen, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorgabe entstehen, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

    4.3 Der Kunde ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang Forderungen aufzurechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.

  2. Prüfung auf Mängel – Haftung für Mängel

    5.1 Soweit der Vertrag die Beschaffung eines Produkts berifft, ist der Kunde von der Verpflichtung befreit, die eingehende Lieferung unverzüglich zu untersuchen, sofern die Mängel nicht offenkundig und durch einfache Sichtprüfung sofort erkennbar sind.

    5.2 Im Falle von Mängeln bắt đầu chết gesetzliche Verjährungsfrist nach deren Beseitigung erneut zu laufen; Dies mạ vàng ebenso für Teile, die in einem funktionalen Zusammenhang mit dem mangelhaften Teil stehen und bei denen eine Beschädigung infolge des mangelhaften Teils nicht ausgeschlossen werden kann.

    5.3 Wird eine Mängelrüge rechtzeitig erhoben, so ist die Verjährung der Ansprüche des Kunden gehemmt, solange der Lieferant die Ansprüche nicht endgültig schriftlich zurückgewiesen hat.

    5.4 Erfüllungsort ist in allen Fällen der im Auftrag angegebene Ort, an dem der Kunde die Ware entgegenzunehmen hat, bzw. bei Lieferung mit Montage der Verwendungsort.

    5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware Innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Abweichungen in Qualität und Menge zu überprüfen. Eine Mängelrüge gilt als rechtzeitig, wenn sie dem Lieferanten Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Ware oder – im Falle versteckter Mängel – Innerhalb von drei Wochen nach deren Entdeckung zugeht.

    5.6 Der Kunde ist uneingeschränkt berechtigt, die gesetzlichen Mängelansprüche geltend zu machen; Insbesondere kann er nach seiner Wahl vom Lieferanten Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

    5.7 Kommt der Lieferant seiner Pflicht zur Nacherfüllung nicht ordnungsgemäß nach (und hat diese nicht berechtigterweise verweigert), oder verweigert er die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist der Verlust der Nutzung zu befürchten, oder duldet die Mängelbeseitigung aus anderen Gründen keinen Aufschub, so ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Regelungen lassen weitergehende Rechte des Kunden aus der Mängelhaftung oder Garantie unberührt.

5.8 Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, sofern gesetzlich no langere Frist vorgesehen ist, startednend mit dem Gefahrübergang, soweit nicht zwingende Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB eingreifen.

5.9 Der Lieferant trägt das Riskiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sämtlicher nach dieem Vertrag zu erbringender Leistungen bis zur Abnahme oder Lieferung. Ist eine Übergabe vereinbart oder geschuldet, mạ vàng Folgendes: Werden nur Teile des Werkes zur Nutzung übergeben, führt der Lieferant gemeinsam mit dem Kunden eine Begehung im Hinblick auf die Teilnutzung/Teilübergabe durch. We der die Begehung noch die Teilnutzung/Teilübergabe stellen eine Abnahme dar. Sie dienen ausschließlich der Feststellung des Fertigungsstandes und der späteren Nachvollziehbarkeit etwaiger Schäden. Verwendet der Kunde Teile des Werkes vor der Abnahme, haftet der Lieferant nicht für Schäden oder Verluste, die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde trägt das Risiko für normalen Verschleiß sowie alle sonstigen Risiken, die sich aus der Nutzung durch den Kunden ergeben.

  1. Eigentumsvorbehalt

    6.1 Der Kunde behält sich das Eigentum an allen vom Kunden dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Teilen und/oder Materialien vor. Eine vom Lieferanten vorgenommene Verarbeitung oder Umbildung erfolgt im Auftrag des Kunden. Werden die Vorbehaltsgegenstände des Kunden zusammen mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Kunde Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seines Gegenstands (Kaufpreis zzgl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

    6.2 Werden vom Kunden bereitgestellte Gegenstände und/oder Materialien untrennbar mit othereren, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen vermischt, erwirbt der Kunde Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Kaufpreis zzgl. MwSt.) zu den other vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass der Gegenstand des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Lieferant dem Kunden anteiliges Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleino-oder Miteigentum für den Kunden.

    6.3 Übersteigen die Sicherungsrechte des Kunden gemäß Ziffer 6.1 und/oder 6.2 den Kaufpreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10 %, ist der Kunde auf Verlangen des Lieferanten verpflichtet, Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben.

  2. Haftung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, so ist er verpflichtet, den Kunden auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich liegt und er im Außenverhältnis bản thân mình.

7.3 Im Rahmen ví seiner Haftung für Schadensereignisse ist der Lieferant gemäß §§ 683, 670 BGB bzw. §§ 830, 840, 426 BGB verpflichtet, sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die im Zusammenhang mit von dem Kunden durchgeführten Rückrufaktionen entstehen. Der Kunde wird – soweit möglich und zumutbar – den Lieferanten über Inhalt và Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen infoieren và ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die vorstehenden Bestimmungen lassen weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden unberührt.

7.4 Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € je Schadensfall (Personen- und Sachschäden pauschal) zu unterhalten; hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden.

  1. Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Erfüllungsort

    8.1 Ist der Lieferant Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz des Kunden; Kunde ist jedoch berechtigt, den Lieferanten cũng là một dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

    8.2 Es mạ vàng ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Handelsklauseln gelten die jeweils Acttuellen INCOTERMS der Phòng Thương mại Quốc tế (ICC).

Eilenburg, tháng 10 năm 2025